Jedes Jahr sterben auf deutschen Flüssen und Seen Menschen bei zum Teil tragischen Unfällen mit dem Kanu. In den meisten Fällen hätte der Ausgang der Unfälle nicht tödlich enden müssen, wenn die Personen Schwimmwesten getragen hätten. Zu lascher Umgang mit Rettungsmitteln und die falsche Einschätzung der Gewässer haben zu diesen Unfällen geführt.
Aus diesem Grunde setzt sich die BKT bundesweit im Rahmen ihrer Qualitätsoffensive unter dem Motto „Schwimmwesten retten Leben" für das Tragen von Schwimmwesten ein. Kanufahren soll weiterhin Spaß machen, Erholung bieten und von jedermann durchgeführt werden können – dieses Anliegen verfolgt die BKT und zeichnet deshalb Kanuanbieter aus, die sich neben dem Umweltschutz insbesondere auch für die Sicherheit ihrer Kunden einsetzen. Hierzu hat sie das Qualitäts- und Umweltsiegel im Kanutourismus entwickelt. Zertifizierte Betriebe garantieren ihren Kunden, dass sie für alle Alterklassen ausreichend Schwimmwesten zur Verfügung stellen. Somit ist die größtmögliche Sicherheit gewährleistet.
Für die Mitglieder der BKT ist es eine Selbstverpflichtung, Kunden auf die Risiken am und auf dem Gewässer aufmerksam zu machen und im Preis inbegriffen sowie auf Größe und Körpergewicht angepasste Schwimmhilfen auszugeben und die Kunden darauf hinzuweisen, diese auch bis zum Ende der Tour zu tragen.
Es gibt bis heute noch keine gesetzliche Regelung für gewerbliche Kanuanbieter, den Kunden eine Schwimmhilfe auszuhändigen, was die BKT seit Jahren zur Sicherheit der Kunden fordert. Viele Flüsse sind Bundeswasserstraße und werden somit vom Bundesverkehrsministerium verwaltet, das auf Grundlage der Sportbootvermietungsverordnung binnen das Vermieten von Booten auf Bundeswasserstraßen regelt. Die BKT fordert seit Jahren vom Bundesverkehrsministerium, in dieser Verordnung die Schwimmwesten-Tragepflicht – mindestens für gewerbliche Kanuanbieter – mit aufzunehmen. Enttäuscht muss allerdings bis heute festgestellt werden, dass in einem Land, in dem fast alles überreguliert ist, eine derartige Sicherheitspflicht nicht eingeführt wird.
Die Bundesvereinigung Kanutouristik e.V. setzt sich dafür ein, mehr Sensibilität bei den Paddlern, dem Bundesverkehrsministerium, aber auch den Tourismusorganisationen erzeugen. Letztere sollten bei der Vermittlung regionaler Kanuanbieter wissen, ob ihre Partner für die Sicherheit ihrer Kunden entsprechend sorgen und für alle passende Schwimmwesten zur Verfügung stellen.